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Arbeitsdienst

Alle Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahren sind verpflichtet Arbeitsdienst zu leisten. Es sind 5 Stunden pro Jahr zu leisten. 

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft sind keine Arbeitsdienste zu leisten!

Geleistete Arbeitsstunden von Familienmitgliedern, welche keine Arbeitsdienste leisten müssen, können auf andere Familienmitglieder angerechnet werden.

Termine für Arbeitsdienste (Platzpflege, Platzauf- und abbau, Pflege der Grünanlagen, usw.) via Courtbooking buchen.

Geleistete Arbeitsstunden müssen von einem Vorstandsmitglied bzw. einer vom Vorstand berechtigten Person bestätigt und genehmigt werden. 

Nicht erbrachte Arbeitsstunden werden mit 20,- Euro je Stunde berechnet.